12.09.2022 - 5.10 Bebauungsplan 32.40.00 - Torstraße / Auf dem Ba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Zusätze:
- Es ist erforderlich, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit zu erweitern.
- Datum:
- Mo., 12.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.40.00 – Torstraße / Auf dem Baggersand – einschließlich Änderung der Bebauungspläne 32.09.00 und 32.14.00, deren Aufstellung der Bauausschuss am 07.02.2022 beschlossen hat, wird gegenüber der Abgrenzung zum Aufstellungsbeschluss geringfügig geändert (Anlage 1).
Jeweils die erste Bebauungsreihe an der Vorderreihe bzw. an der Jahrmarktstraße, die offen zum Platz an der Vorderreihe (Fährplatz) liegt sowie die erste Bebauungsreihe an der Kurgartenstraße wurden aus dem Geltungsbereich herausgenommen, da sie räumlich und funktional zu den angrenzenden Schwerpunktbereichen des Fremdenverkehrs gehören. Am Hirtengang, der mit seiner Randbebauung ansonsten vollständig im Geltungsbereich liegt, wird ein bisher ausgelassenes Hinterliegergrundstück in den Geltungsbereich aufgenommen.
Im Südosten wurde ein bisher ausgelassener Teil der Sondergebiete 2 und 3 „Hafenquartier“ im Geltungsbereich ergänzt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.40.00 – Torstraße / Auf dem Baggersand – einschließlich Änderung der Bebauungspläne 32.09.00 und 32.14.00 sowie die zugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2 bis 5) gebilligt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes 32.40.00 – Torstraße / Auf dem Baggersand – einschließlich Änderung der Bebauungspläne 32.09.00 und 32.14.00 sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.
4. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss
für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich,
gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
(13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 13 | |
Nein-Stimmen | 1 | |
Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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5 MB
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3
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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379,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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847,3 kB
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