12.09.2022 - 6.1 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Einführung einer Bette...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Überweisung in den Hauptausschuss und Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" mit Federführung Hauptausschuss mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft
- Datum:
- Mo., 12.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Siegenbrink erläutert den Antrag und geht auf den inhaltlichen Willen ein.
Herr Simon verweist auf die zum Teil ältere Datenbasis und spricht sich für eine Umwandlung des Antrages in einen Prüfauftrag an den Bürgermeister aus. Herr Dr. Lengen schließt sich dieser Empfehlung an und spricht sich für die Herausnahme der bisher genannten Frist aus. Frau Siegenbrink signalisiert Zustimmung zu den genannten Änderungen.
Der Vorsitzende lässt über den geänderten Beschluss als Prüfauftrag abstimmen.
Geänderter Beschluss:
Der Bürgermeister Die Verwaltung wird beauftragt aufgefordert, die Einführung einer einheitlichen Bettensteuer/Kulturabgabe im gesamten Lübecker Stadtgebiet zu prüfen zum 01.05.2023 vorzubereiten. In die Prüfung ist auch die Erhebung der Die Bettensteuer/Kulturabgabe von soll auch für Geschäftsreisenden einzubeziehen gelten.
Die Erhebung der Kurtaxe in Travemünde müsste entfallen entfällt dafür. Der Bürgermeister Die Verwaltung wird daher beauftragt, bei der Prüfung zu berücksichtigen dafür zu sorgen, ob dass die an die Kurtaxe gebundenen Finanzierungen und Projekte auch nach der Einführung der Bettensteuer/Kulturabgabe weiterhin aufrechterhalten werden können. Hierzu zählen insbesondere die Teilnahme Travemündes an der Ostseecard, die Finanzierung des Kurbetriebs Travemünde und das Mobilitätsprojekt “Unbeschwert unterwegs”.
Der Bürgerschaft sind in einem Zwischenschritt rechtzeitig verschiedene Varianten der Bettensteuer/Kulturabgabe bzgl. Steuersatz und Aufkommen zur Entscheidung vorzulegen.
