ALLRIS - Auszug

14.03.2022 - 5.6 Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Heiweg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

1. Das mit einem bis zum 31.12.2023 befristeten Erbbaurecht für die Eheleute Birgit und Hans-Peter Scheel belastete Grundstück in Lübeck, Heiweg 39, ist vorzeitig um 40 Jahre zu verlängern.

 

2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 4 v.H. des Bodenwertes (Stand 31.12.2020) von 230.312,50 EUR (= 9.212,50 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. der Bürgerschaftsbeschlüsse vom 28.04.2016 (VO-Nr. 2015/03216) und 18.05.2017 (VO-Nr. 2017/04955) ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
   Kosten einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
    beiträge, sind von den Erbbauberechtigten zu tragen.

 

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Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

r den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

(13 Ja-Stimmen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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