24.11.2022 - 7.6.1 Bericht Winterdienst auf Radwegen - Antrag von ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 24.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss in der durch BM Pluschkell geänderter Fassung (gestrichen/fett):
1. Die Lübecker Bürgerschaft bekräftigt ihren Beschluss vom 19.01.1987 zum Winterdienst: „Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen nur in Einzeleinsätzen an örtlichen Gefahrenpunkten im Straßennetz verwendet werden.“
2. Für die zukünftige Ausgestaltung des Winterdienstes auf Radwegen sind die VKU-Informationen 99 zu beachten: möglichst besenreine Räumung, minimale Streumengen, auftauende Streustoffe mittels moderner Streutechniken in minimaler Menge (Solestreuung) dosiert und sehr gezielt aufbringen, Anwendung im Hauptradwegnetz.
3. Im Winterdienst 2022/23 darf – abweichend von den vorgenannten Grundsätzen – ausnahmsweise und einmalig im Winterdienst auf Radwegen ein Salz/Sandgemisch mit maximal 10% 10 Gramm pro Quadratmeter Salzbeigabe verwendet werden.
4. Der Versuch mit Formiaten ist auf der bisherigen Teststrecke fortzusetzen.
