ALLRIS - Auszug

24.11.2022 - 7.6.1 Bericht Winterdienst auf Radwegen - Antrag von ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll


 

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Beschluss in der durch BM Pluschkell geänderter Fassung (gestrichen/fett):


1. Die Lübecker Bürgerschaft bekräftigt ihren Beschluss vom 19.01.1987 zum Winterdienst: „Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen nur in Einzeleinsätzen an örtlichen Gefahrenpunkten im Straßennetz verwendet werden.“

 

2. Für die zukünftige Ausgestaltung des Winterdienstes auf Radwegen sind die VKU-Informationen 99 zu beachten: möglichst besenreine Räumung, minimale Streumengen, auftauende Streustoffe mittels moderner Streutechniken in minimaler Menge (Solestreuung) dosiert und sehr gezielt aufbringen, Anwendung im Hauptradwegnetz.

 

3. Im Winterdienst 2022/23 darf abweichend von den vorgenannten Grundsätzen ausnahmsweise und einmalig im Winterdienst auf Radwegen ein Salz/Sandgemisch mit maximal 10% 10 Gramm pro Quadratmeter Salzbeigabe verwendet werden.

 

4. Der Versuch mit Formiaten ist auf der bisherigen Teststrecke fortzusetzen.

 


 

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Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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