ALLRIS - Auszug

25.02.2022 - 7.2.2 Interfraktioneller Änderungsantrag von CDU + SP...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss in geändert Fassung (kursiv/durchgestrichen):

Der Bürgermeister wird beauftragt:

 

  1. Wohngebiete / Bereiche, die bisher keine geltenden B-Pläne haben, werden als allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Sollten aus Sicht der Bauverwaltung reine Wohngebiete ausgewiesen werden müssen, ist in diesen Gebieten die tatsächliche Nutzung in den jeweiligen Straßen (wie viele Ferienwohnungen, wie viel Büros,) genau zu ermitteln und dem Bauausschuss vorzulegen. Eine Ausnahme ist hier der Bereiche Torstraße. Hier ist zu prüfen, ob evtl. dieser Bereich als Mischgebiet auszuweisen ist.

 

  1. In allen Gebieten / Bereichen, die bisher keine geltenden B-Pläne haben, wird zukünftig die Umwidmung von Wohnraum in Ferienwohnungen ausgeschlossen, es sei denn, diese sind von untergeordneter Bedeutung (z.B. Einliegerwohnungen). Ebenso werden Nutzungen als Zweitwohnungen ausgeschlossen.

 

  1. In allen Gebieten / Bereichen, die bisher keine geltenden B-Pläne haben, werden die Eigentümer:innen von Ferienwohnungen und Zweitwohnsitzen, die bereits vor dem 31.12.2020 bestanden und oder genehmigungsfähig waren, auf Verlangen über den formellen oder materiellen Bestandsschutz informiert und ihnen dieser bestätigt.


 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

4

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

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