13.09.2021 - 3.4.1 Beantwortung der Anfrage des AM Heiko Steffen (...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4.1
- Datum:
- Mo., 13.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 4.491 - Archäologie und Denkmalpflege
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
AM Steffen merkt zur Beantwortung seiner Anfrage an, dass Unbekannte die „Sachbeschmierungen“ entfernt haben. Es handle sich um vorsätzliche Sachbeschädigung eines Denkmals. Er bittet daher um Stellung einer Strafanzeige. Fr. Dr. Hunecke führt aus, dass als Eigentümer dieses städtischen Denkmals der Bereich Stadtgrün und Verkehr zuständig sei und nicht die Abt. Denkmalpflege. Zum Zeitpunkt der Behandlung mit der Vorlage von AM Steffen sei der Zustand des Denkmals bereits wieder verändert gewesen.
AM Steffen weist darauf hin, dass der Obelisk aus Sandstein bestehe, dessen weiche Oberfläche durch die Farbbesprühungen und Beklebungen beschädigt wurde und fragt nach, wer für die Pflege des Objekts zuständig ist. Fr. Dr. Hunecke antwortet, dass die Abt. Denkmalpflege nicht für die Pflege dieses Denkmals oder sonstigem städtischen, unter Denkmalschutz stehenden Eigentums zuständig sei. Grundsätzlich könne denkmalrechtlich gegen erhebliche Verunstaltung vorgegangen werden. Jedoch waren zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme die Graffiti entfernt.
