17.05.2021 - 6.2.7 Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zur Um...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2.7
- Sitzung:
-
51. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 17.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- FDP-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Anfrage:
Die Bürgerschaft hat am 20.06.2016 die Satzung über die Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und den Betrieb von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) für die Altstadt der Hansestadt sowie für das innere Kurgebiet mit der Altstadt von Lübeck-Travemünde beschlossen.
- Wie hoch ist in der Wahrnehmung der Verwaltung der Grad der Umsetzung dieser Werbeanlagensatzung?
- Abweichungen von den Vorschriften der Satzung sind im Einzelfall und auf begründeten Antrag hin zulässig. Wie häufig wurden entsprechende Anträge gestellt?
- Seit nunmehr 5 Jahren ist die Satzung uneingeschränkt gültig. Im öffentlichen Raum lassen sich vielerorts noch Werbeanlagen identifizieren, die im Hinblick auf Lage, Größe, Form, Farbe, Material und Konstruktion nicht vollumfänglich mit den Bestimmungen der Satzung übereinstimmen. Ist davon auszugehen, dass jeweils Sonder- bzw. Ausnahmeregelungen gelten und entsprechende Anträge gestellt wurden?
- Wie häufig wurden im Geltungsbereich der Satzung Überprüfungen vor Ort vorgenommen?
- Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden im Rahmen der Überprüfungen festgestellt?
- Wie hoch waren die Bußgelder, die bei etwaigen Verstößen verhängt wurden? Die Satzung sieht vor, dass Ordnungswidrigkeiten mit bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden können.
Zwischenantwort:
Es wird eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
