17.05.2021 - 5.5 Bericht zum Begleitbeschluss des Auslegungsbesc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Sitzung:
-
51. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 17.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Anlass:
Begleitbeschluss des Auslegungsbeschlusses für den Bebauungsplan 03.05.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof von AM Pluschkell in der Sitzung des Bauausschusses am 07.12.2020, TOP 3.1 (VO/2020/09414):
„Begleitbeschluss zum Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof.
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der von der Bauverwaltung vorgelegte Auslegungsbeschluss für den B-Plan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof erheblich vom Aufstellungsbeschluss abweicht, da im Bereich nordöstlich der St.-Lorenz-Brücke die dortige Industriebrache (ehemalige Betriebsanlagen der Deutschen Bahn) nicht mehr in öffentliches Grün umgewandelt werden soll. Stattdessen wird dort jetzt ein Gewerbegebiet mit Kfz-Abstellanlagen geplant.
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die im Süden des B-Plan-Gebiets gelegenen Flächen entgegen der ursprünglichen Planung nicht als Grünflächen genutzt werden können, sondern weiterhin auf unbestimmte Zeit für Zwecke des Eisenbahnverkehrs genutzt werden sollen.
Der Bauausschuss beschließt die Auslegung des B-Plans St.-Lorenz-Brücke mit der Maßgabe, dass die Bauverwaltung dem Bauausschuss rechtzeitig vor der Beschlussfassung über die Satzung ein Konzept entgegen bringt mit dem Ziel, in unmittelbarer Nachbarschaft zum B-Plan-Gebiet einen Ersatz für die entfallenden Grünanlagen zu schaffen. Dieses hat den Zweck, den Anteil von öffentlichem Grün im Stadtteil St. Lorenz Süd (Lübecks Stadtteil mit der geringsten Quote an öffentlichem Grün) zu erhöhen, z. B. durch die Pflanzung von Straßenbäumen in der Schützenstraße und im Töpferweg oder durch andere geeignete Maßnahmen, die das Mikroklima und die Aufenthaltsqualität im Stadtteil verbessern. Die Maßnahmen sind konkret zu benennen; sie sind Bestandteil des von der Lübecker Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmenpakets 2020 (Maßnahme F 08).“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,4 MB
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