ALLRIS - Auszug

16.11.2021 - 4.5 Verlängerung Stadtverordnung über den Anleinzwa...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Müller fragt, warum das Gebiet Rehderbrücke-Mühlentorbrücke Weg am Kanal stadtseitig vom Anleinzwang ausgenommen sei.

 

Antwort nach der Sitzung:

Der genannte Bereich ist eine in der Grünanlagensatzung vom 15.05.2018 ausdrücklich genannte Grünanlage ("Grünanlage zwischen Rehderbrücke und Mühlentorbrücke").

Hunde dürfen dort bereits aufgrund der Günanlagensatzung (§ 4 Abs. 2 c) nur angeleint ausgeführt werden.

 

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Beschluss:

 

Ablauf der Stadtverordnung über den Anleinzwang von Hunden im Lübecker Innenstadtbereich am 02.01.2022 Beabsichtigte Verlängerung bis 31.12.2026
 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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