ALLRIS - Auszug

21.09.2021 - 6.2 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & BM Antje Jansen (GAL)...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Mählenhoff informiert, dass der Bauausschuss die Vorlage vertagt habe und schlägt entsprechend die Vertagung vor. Herr Hinsen erklärt die rechtliche Sachlage und dass Schottergärten eigentlich schon verboten seien. Frau Buerschaper ergänzt, dass es bereits Informationsflyer dazu gebe.

 

Die Vorsitzende lässt über die Vertagung abstimmen. Der Ausschuss stimmt mit 3 Ja- und 12 Nein-Stimmen gegen die Vertagung.

 

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Beschluss:

In Lübeck gibt es keine Satzung, welche Schottergärten verbietet. Trotzdem sind diese aber gemäß §8 der Landesbauordnung ohnehin verboten.

Dort steht: Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen.

 

Deswegen wird der Bürgermeister beauftragt:

 

1. Ein Verbot von Schottergärten im Rahmen einer Ortsgestaltungssatzung und in den Bauvorschriften (z.B. Bebauungsplänen) der Stadt bis zum Ende des Jahres zu verankern,

     

2. ein Konzept vorzulegen, wie die Stadt dieses Verbot umsetzen wird inkl. rechtlicher Prüfung zu etwaigem Bestandsschutz,

     

3. eine Aufklärungskampagne z.B. mittels Flyern und über die städtische Homepage zu initiieren.“
 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

10

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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