ALLRIS - Auszug

14.09.2021 - 6.1 AfD - Begrüßungsgeld für Neugeborene

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Dr. Vieler stellt den Antrag vor und erklärt, dass Ziffer 4 zurückgezogen wird bzw. zu streichen ist und nur über die Punkte 1-3 und 5 abgestimmt werden soll.

 

Hierzu sprechen Herr Voht, Frau Wolter, Frau Zeplin und Frau Gersdorf.

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene durch die Hansestadt Lübeck vorzulegen mit den folgenden Eckpunkten:

 

1)      Das Begrüßungsgeld ist eine einmalige, freiwillige Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro an die Sorgeberechtigten des Neugeborenen.

2)      Das Begrüßungsgeld wird nur auf Antrag gewährt.

3)      Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt des Neugeborenen seit mindestens einem Jahr ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck haben und in deren Haushalt das Neugeborene lebt..  

4)      Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit. Eine Anspruchsberechtigung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Drittstaates besteht nur, soweit ein rechtlich unstrittiger Gleichbehandlungsanspruch in Bezug auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder den jeweiligen Drittstaat besteht.  

5)      Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Hansestadt Lübeck.

 


 

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Abstimmungsergebnis

zu den Punkten 1-3 und Punkt 5

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

13

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich den Antrag

abzulehnen.
 

 

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