23.11.2021 - 5.4 Einlage in das Stammkapital der Grundstücks-Ges...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
57. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 23.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.203 - Beteiligungscontrolling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Das stellv. AM Dr. Flasbarth bittet um Benennung der Gründe für die dauerhafte Aufhebung der Bürgerschaftsbeschlüsse vom 28.09.2017 und 23.05.2019.
Die Nachlieferung einer Antwort zu Protokoll wird zugesagt.
Es sprechen im weiteren Verlauf – zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen – das stellv. AM Dr. Flasbarth, Herr Uhlig, Frau Csösz und AM Rathcke.
Nachtrag zu Protokoll:
„Gem. § 16 Abs. 5 des Gesellschaftervertrages „.. kann [der] Gewinnanteil verteilt werden“. Gem. § 16 Abs. 6 des Gesellschaftervertrages darf „der ausgeschüttete Gewinnanteil…6% der Einzahlungen der Gesellschafter/-innen auf die Stammeinlage nicht übersteigen.“ Es ist demzufolge gesellschaftsrechtlich festgelegt, dass eine Ausschüttung erfolgen kann, aber nicht muss.
Auf Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ wurde von der Bürgerschaft beschlossen zu prüfen, ob durch eine Reduzierung der Ausschüttung die Intensivierung des Sozialwohnungsbaus erreicht werden kann. Mit Beschluss vom 23.05.2019 wurde in der Bürgerschaft beschlossen, die Ausschüttung bis auf Weiteres auszusetzen, um „…die zusätzliche Liquidität zur Intensivierung des geförderten Wohnungsbaus und/oder für Konzepte und nachhaltig wirksame Investitionen…“ einzusetzen. Wie in der Begründung zur Vorlage ausgeführt, war es für eine wirtschaftliche Gleichberechtigung der Gesellschafter erforderlich, mit Erhöhung des Stammkapitals die Ausschüttung vom Grundsatz her wieder aufleben zu lassen.“
Beschluss:
- Die Hansestadt Lübeck setzt sich als Gesellschafterin in der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE (TRAVE) dafür ein, auf den Grundstücken Schönböckener Straße 55 und 55a sowie Elbingstraße 15, Geschosswohnungen errichten zu lassen. Mindestens 30 % der Wohnungen sind im geförderten Wohnungsbau zu errichten.
- Zu diesem Zweck sollen die städtischen Grundstücke Elbingstraße 15 (Gemarkung Dummersdorf, Flur 1, Flurstücke 68/200, 68/203 und 68/205) und das Grundstück Schönböckener Straße 55a (Gemarkung St. Lorenz, Flur 17, Flurstück 198) mit einem Verkehrswert von 1.741.680 EUR bzw. 719.374 EUR in das Stammkapital der GGT eingelegt werden.
- Als Voraussetzung für die Einlage der städtischen Grundstücke und einer quotalen Bareinlage der Stiftung Lübecker Wohnstifte in die TRAVE werden die Bürgerschaftsbeschlüsse vom 28.09.2017 und vom 23.05.2019 zur Nicht-Ausschüttung der Gewinne der TRAVE aufgehoben.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung der TRAVE die für die Umsetzung der Beschlusspunkte 1 und 2 erforderlichen Beschlüsse zu fassen
