23.11.2021 - 4.9 Bericht "Konzept zur Steuerung von Ferien- und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Sitzung:
-
57. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 23.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
- es erfolgt eine gemeinsame Beratung mit TOP 4.9.1 –
AM Lehrke gibt eine Erläuterung zum Änderungsantrag unter TOP 4.9.1.
Herr Bürgermeister Lindenau kündigt für entsprechende im Bericht benannte Gebiete eine Änderung der Bebauungspläne an. Die Einbringung einer entsprechenden Beschlussvorlage sei für die Sitzung des Bauausschusses am 06.12.2021 vorgesehen.
Es sprechen das stellv. AM Dr. Flasbarth und AM Prieur
Frau Senatorin Hagen führt erläuternd aus, dass eine Regelung der Thematik der Nebenwohnungen in der Fremdenverkehrssatzung erfolgen werde. Weiterhin teilt Frau Senatorin Hagen mit, dass Ferienwohnungen, welche nach den geltenden Bebauungsplänen nicht genehmigungsfähig seien, keinen Bestandsschutz genießen. Hingehen sei für vorhandene genehmigungsfähige Ferienwohnungen – unabhängig von einer gegenwärtig vorliegenden Genehmigung – ein Bestandsschutz vorgesehen. In Bereichen, die keinen B-Plan aufweisen, habe eine Bewertung nach Gebietscharakter zu erfolgen.
Es sprechen im weiteren Verlauf AM Rathcke, AM Haltern, das stellv. AM Dr. Flasbarth, AM Krause, AM Lehrke, AM Simon und erneut AM Haltern.
- Lüftungspause von 17:41 Uhr – 17:53 Uhr –
AM Krause weist auf die erfolgte Vertagung des Berichtes im Wirtschaftsausschuss aufgrund des noch ausstehenden Klärungsbedarfes hin und beantragt analog die Vertagung der Beratung des Berichtes im Hauptausschuss.
Es sprechen AM Haltern, das stellv. AM Dr. Flasbarth, AM Krause, AM Prieur und Frau Senatorin Hagen.
Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen, mit dem Hinweis, dass in den Gebieten, in denen Bebauungspläne existieren, die Verfahren bereits entsprechend begonnen werden können.
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig der Vertagung des TOP 4.9 zu.
Analog erfolgt die Vertagung des TOP 4.9.1.
Anlagen zur Vorlage
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1
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136,6 kB
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