ALLRIS - Auszug

24.08.2021 - 4.6 Corona-Sonderzahlung 2020 - Ausgleiche im Rahme...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von AM Prieur führt Herr Bürgermeister Lindenau erläuternd aus, dass eine Erstattung von tatsächlich geleisteten Corona-Sonderzahlungen in Höhe von 90% erfolgt ist, sofern die Sonderzahlung aufgrund einer Tarifvertragsänderung oder einer Nebenabrede zum Tarifvertrag erfolgt ist. Alle Träger seien über das Angebot informiert worden.

 

Weiterhin führt Herr Bürgermeister Lindenau auf Nachfrage des stellv. AM Dr. Flasbarth erläuternd aus, dass analog der Budgetverträge eine Erstattung in Höhe von 90% vorgenommen worden sei. Die übrigen 10% stellen eine Steuerungsleistung der Träger dar.

Herr Bürgermeister Lindenau kündigt in diesem Zusammenhang an, dass für den Bereich der Kindertagesstätten demnächst der Vorschlag zur Anpassung der Höhe der Erstattung auf 100% unterbreitet werde, da dieser Bereich keine Steuerungsmöglichkeiten biete, sondern die Höhe der Beiträge gesetzlich vorgeschrieben sei.  

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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