25.11.2021 - 8.31 Wahl der Stellvertretenden Mitglieder in den Ju...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.31
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 25.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden als Stellv. Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
2. Die in der Anlage 2 stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendring e. V. als anerkannter Jugendverband und die beratenden Mitglieder gemäß § 4 Abs. 5a) – c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfe-ausschuss gewählt bzw. berufen.
3. Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 4 Abs. 5d) werden zur Kenntnis genommen.
Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
16,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
11 kB
|
