25.11.2021 - 5.4 Antrag des Beirats für Senior:innen und des Bei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 25.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Beirates für Senior:innen
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Hierzu sprechen BM Böhm, Senatorin Hagen, BM Fürter, Herr Rettberg, BM Pluschkell, BM Kleyer, BM Stolzenberg, BM Jansen, BM Zunft, Herr Böhm und Herr Rettberg stimmen dem Vorschlag von Frau Senatorin Hagen zu, den Antrag erst dann zu beraten, wenn eine rechtliche Prüfung des Urteils des OVG Münster durch den Bereich Recht vorliegt. Es sprechen Senator Hinsen, BM Fürter.
Der Vorsitzende lässt über die Vertagung des Antrags wie vorgeschlagen abstimmen:
Die Bürgerschaft stimmt der Vertagung
des Antrags bis zur rechtlichen Prüfung des
Urteils des OVG Münster durch den Bereich Recht einstimmig zu.
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Die E-Scooter-Verleihfirmen dürfen ihre E-Scooter nur noch an festgelegten Plätzen des öffentlichen Raumes (Mobilitätsstationen) anbieten. Dort müssen die Ausleihenden die Roller auch wieder abgeben. Ausleih- und Rückgabemobilitätsstation müssen nicht identisch sein.
- Dazu gehört, dass die Verleihfirmen die Voraussetzungen technischer Art schaffen, dass die GPS-überwachten Geräte sich nur an Mobilitätsstationen ein- und auschecken lassen.
- Die Verleihfirmen werden als Sondernutzer öffentlichen Raumes in geeigneter Weise zur Zahlung von Gebühren herangezogen.
Wir sehen unseren Antrag als einen ersten Schritt, dass auf Bundesebene andere gesetzliche Rahmen geschaffen werden. Ein bloßes Warten auf den Bund halten wir aufgrund der Gefährdungslage und Mobilitätseinschränkung großer Anteile der Bevölkerung (Ältere und Menschen mit Behinderung) für nicht zielführend.
Beirat für Seniorinnen und Senioren Beirat für Menschen mit Behinderung
gez. Götz Gebert gez. Christian Rettberg
Vorsitzender Vorsitzender
