26.08.2021 - 10.5 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Ausnutzung des von der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.5
- Zusätze:
- Lag bereits vor. Dieser Antrag hat in der letzten Sitzung nicht die Dringlickeit erhalten.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 26.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Der Bürgermeister wird aufgefordert, die notwendigen Schritte einzuleiten, um das Volumen der Investitionen der Hansestadt zukünftig zu steigern, indem der von der Kommunalaufsicht genehmigte Investitionsfinanzierungsspielraum in höherem Maße als in der Vergangenheit und möglichst in Gänze ausgenutzt wird.
Kurzfristig wird der Bürgermeister hierfür aufgefordert, umgehend noch nicht geplante, aber im laufenden Haushaltsjahr durchführbare Investitionsprojekte zu identifizieren und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen (inkl. Anpassung des Haushaltsbeschlusses durch über- und außerplanmäßige Bewilligungen). Für die haushalterische Ordnung sind die Finanzansätze geplanter, aber im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr wie geplant durchführbarer Investitionsprojekte zu verwenden.
Für den Haushalt 2022 ist erneut - wie bereits im Haushalt 2019 - eine pauschale Kürzung der Investitionsbudgets im Vergleich zu den tatsächlich benötigten Mitteln der jeweiligen Investitionsprojekte anzusetzen. Die Höhe des pauschalen Kürzungsfaktors ist mit der Kommunalaufsicht abzustimmen. Zur Schließung der Lücke der durchführbaren Projekte sind im Laufe des kommenden Jahres die Finanzansätze geplanter, aber in 2022 nicht mehr wie geplant durchführbarer Investitionsprojekte zu verwenden.
Als langfristige Maßnahme legt der Bürgermeister bis zur Haushaltssitzung 2021 ein mehrjähriges Konzept über die von der Verwaltung zusätzlich benötigten Ressourcen, Prozesse und Strukturen vor, um langfristig und dauerhaft die Ausnutzung der genehmigten Investitionsfinanzierungsspielräume sicherzustellen. Für den Aufbau dieser Kapazitäten werden im Haushalt 2022 die ersten Maßnahmen vorgeschlagen.
