ALLRIS - Auszug

17.06.2021 - 9.1 1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Lübecker...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

I.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

 

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. des

1. Nachtrages

 

 

 

 

 

 

erhöht um

vermindert um

gegenüber

 bisher

EUR

nunmehr

festgesetzt auf

EUR

 

 

EUR

EUR

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

 

 

149.200

unverändert

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.341.200

 

352.500

2.693.700

 

Jahresüberschuss

 

 

            0

unverändert

 

Jahresfehlbetrag

2.341.200

 

203.300

2.544.500

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

149.100

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

800.000

 

 

 

241.700

 

1.041.700

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

30.200

 

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

204.900

 

 

 

 

 

16.600

 

 

221.500

II.

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

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Anlagen zur Vorlage

 

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