ALLRIS - Auszug

25.02.2021 - 10.9.1 Die Unabhängigen: Änderungsantrag zur VO/2020/0...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss in geänderter Fassung (fett/kursiv):

Entsprechend der Empfehlung des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung aus der VO/2018/06508 fasst die Bürgerschaft folgenden Beschluss:

 

Um die Innenstadt nicht weiter zu schwächen, wird keine weitere Zunahme von zentrenrelevanten Verkaufsflächen außerhalb der Innenstadt und der zentralen Versorgungsbereiche zugelassen. Weiterhin sollen auch nicht durch Verlagerungen oder Sortimentstausch die sortimentsbezogenen Verkaufsflächenobergrenzen für innenstadtsensible Sortimente erhöht werden. Um eine weitere Schwächung der zentralen Versorgungsbereiche zu vermeiden, sollen dort darüber hinaus auch keine weiteren Dienstleistungsflächen zugelassen werden. Die gleichen Vorgaben sollten auch an weiteren Standorten wie dem Schlachthof Anwendung finden.

 

Dementsprechend sollte akteursübergreifend bis rz  Ende 2021 ein tragfähiges Zukunftskonzept „innerstädtischer Handel“ auf den Weg gebracht werden, das sich mit den zukünftigen Herausforderungen und der Bedeutung der Innenstadt als „Herz (Impulsgeber)“ einer Stadt intensiv auseinander setzt und Lösungsansätze entwickelt.

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Abstimmungsergebnis 1. Absatz

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

31

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis 2. Absatz

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

33

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

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