ALLRIS - Auszug

29.06.2020 - 7.1.1 AM Christopher Lötsch (CDU): Änderungsantrag z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Antrag:

I

Der Bürgermeister wird gebeten, bis September 2020 den überarbeiteten Bericht mit folgenden Ergänzungen vorzulegen:

 

1. Prüfung, ob die Beratungsstelle "Wohnen im Alter" der Lübecker Wohnungsgesellschaften auch die Beratung älterer Menschen, die aus einem Haus oder einer Wohnung in eine altengerechte Wohnung umziehen möchten (Generationstausch, Umzugsmanagement / Untersuchung), übernehmen kann.

 

2. Einen Vorschlag, wie der Mangel an Einfamilienhaus-Grundstücken ausgeglichen werden kann.

 

3. Die Stadt kommt auf einen zusätzlichen Bedarf von rund 3.900 Wohnungen bis 2025, der befriedigt werden kann, weist aber auf andere gleichwertige Prognosen hin, die von einem Bedarf von 5.900 bis 7.500 Wohnungen ausgehen. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, warum diese unterschiedlichen Bedarfe entstehen und dies zu begründen. Welche Maßnahmen werden zur Deckung evtl. zusätzlicher Bedarfe benötigt?

 

II

Die Arbeitsaufträge des Beschlusses zum Kurswechsel in der Wohnungspolitik aus dem März 2019 sind noch nicht vollständig abgearbeitet. Der Bürgermeister wird erneut beauftragt,

- sich auf Landesebene (Landesregierung, Städteverband usw.) für eine Verlängerung der Bindefrist für Sozialwohnungen einzusetzen,

- zu prüfen, inwieweit auf gewerblichen Immobilien mit verhältnismäßig geringem Aufwand zusätzlicher preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden kann,

- zu untersuchen, welche städtischen Bauflächen kurzfristig (bis Ende 2022) durch die Grundstücksgesellschaft Trave erschlossen und bebaut werden können;

- zu untersuchen, welche städtischen Bauflächen kurzfristig (bis Ende 2022) durch die KWL erschlossen und veräußert werden können,

- ein Konzept zu erarbeiten mit dem Ziel, bei der Vermarktung von Baugrundstücken und Wohnungen bevorzugt Lübecker Bürger:innen (z.B. jungen Familien) zu berücksichtigen,

- vorhandene Baulücken sowie Industrie- und Gewerbeflächen zu ermitteln, die für Wohnungsbau zur Verfügung stehen,

 

und die Ergebnisse bis spätestes August 2020 der Lübecker Bürgerschaft vorzulegen.

 

III

Dem Bürgermeister wird empfohlen, die Verwaltungsstruktur so zu verändern, dass Bebauungspläne zügiger aufgestellt und beschlossen werden können. Gegebenenfalls sollen hierfür zusätzliche Mitarbeiter:innen eingestellt oder Leistungen extern vergeben werden. Der Bürgermeister wird gebeten, seine diesbezüglichen Veranlassungen spätestens bis zur kommenden Bürgerschaftssitzung darzulegen.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

4

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss beschließt den Änderungsantrag mehrheitlich.
 

 

 

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