ALLRIS - Auszug

02.07.2020 - 4.1.3 Beantwortung der Fragen zur Telefonkonferenz (1...

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Wortprotokoll

 

Herr Jürgensen berichtet, dass die Kitareform zum 01.01.2021 in Kraft treten würde.

 

Des Weiteren erklärt Herr Jürgensen, dass - da keine anderen Voraussetzungen zu erfüllen seien - es keiner zusätzlichen Nachweise für eine Betreuung von mehr als sechs Stunden/Tag bedürfe, sondern eine Aussage der jeweiligen Kita zur Entscheidung über die pädagogische Vertretbarkeit ausreichend sei.

 

Hier würden die Modell-Kitas entfallen. Zuletzt fasst Herr Jürgensen zusammen, dass alle Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht hätten, welches sich jedoch an den vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Kita (Öffnungszeiten, Versorgungsstruktur usw.) orientieren würde.

 

Weitere Fragen von Frau Benecke-Benbouabdellah beantwortet Herr Jürgensen.

 

Herr Puhle ergänzt mit dem Verweis auf die letzte Bürgerschaftssitzung.

 

 

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