10.02.2020 - 5.1 Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- zurückgestellt in der 13. Sitzung des WiA & KBT-A am 13.01.2020
- Datum:
- Mo., 10.02.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Simon schlägt vor, die Verwaltung zur übernächsten Sitzung des Hauptausschusses um Klärung der Formulierung zu den anderen gewerblichen Nutzungen aufzufordern. Hierbei geht es ihm u. a. um den Umgang mit stillen Gewerbenutzungen von Selbstständigen.
Herr Dr. Flasbarth sieht die formulierten Regelungen zum Bestandsschutz, den Ganghäusern und der zukünftigen Umnutzung grundsätzlich positiv. Zu Ausnahmeregelungen für andere gewerbliche Nutzungen sieht er ebenfalls ergänzenden Formulierungsbedarf.
Herr Krause geht auf die bisherige Formulierung unter Ziffer 3 Satz 1 der Begründung zur Satzung ein und hält hier einen Ermessensspielraum für zielführend. Aus Sicht von Frau Grädner sollte eine Unterscheidung zu sogenannten stillen Gewerben formuliert werden. Herr Reinhardt sieht die juristische Bewertung einer Unterscheidung als schwierig an.
Herr Senator Schindler sagt eine Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich 5 zu.
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.
- Aufgrund des § 172 Abs. 1 BauGB wird die Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil Innenstadt (Gebiet Altstadt) vom 28.02.1979 in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 5) gebilligt.
Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss
für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
fordert die Verwaltung auf, die Ausführungen
zu den Planungszielen unter Ziffer 3 Satz 1 der
Begründung im Hinblick auf die Umwandlung von
Wohnungen in sonstige gewerblicher Nutzungen
zu ergänzen und dem Hauptausschuss zur Sitzung
am 25.02.2020 vorzulegen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss
für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich,
gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.
(13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 13 | |
Nein-Stimmen | 1 | |
Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Anlagen zur Vorlage
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