ALLRIS - Auszug

26.11.2020 - 9.35 Weiterführung der städtischen Förderung für das...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt gemeinsam mit TOP 10.14 zu beraten. BM Petreit zieht den Antrag zu TOP 10.14 im Namen der antragstellenden Fraktionen zurück.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck bekennt sich zu ihrem Mehrgenerationenhaus.
     

Das Mehrgenerationenhaus ist Bestandteil der kommunalen Aktivitäten zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, insbesondere zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie der kommunalen Planungen beziehungsweise Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels.

 

  1. Die städtische Förderung für das Mehrgenerationenhaus wird in bisheriger Form mit einen jährlichen Kofinanzierungszuschuss von 10.000,00 EUR für die Laufzeit des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus“ im Förderzeitraum 01.01.2021 – 31.12.2028 weitergeführt, sofern Lübeck hierfür den Zuschlag erhält.

 
 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt
 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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