ALLRIS - Auszug

24.09.2020 - 9.14 Haushaltsplanung der Stiftung Haus der Jugend f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, i. d. F. der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 23. Juni 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 364) wird der Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für das Jahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf 71.900 €

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 71.900 €

 einem Jahresüberschuss von 0 €

 einem Jahresfehlbetrag von 0 €

 

Im Finanzplan mit

 Einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

 Verwaltungstätigkeit auf 3.400 €

 Einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

 Verwaltungstätigkeit auf 2.700 €

 Einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

 Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €

 Einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

 Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung Haus der Jugend bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen, zu unterhalten und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 Stiftungssatzung in der Fassung vom 29. April 1976.

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt
 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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