ALLRIS - Auszug

27.08.2020 - 7.5 Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft besc...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

Auf der Grundlage der Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen

(§16 a FAG) berichtet die Hansestadt Lübeck jährlich jeweils zum 01.06. des Folgejahres der

Kommunalaufsicht als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde über die Entwicklung der Finanzlage und den Umsetzungsstand der in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegten

Konsolidierungsmaßnahmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem zur

Verfügung gestellt
 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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