ALLRIS - Auszug

16.11.2020 - 3.1 Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

In der Gemarkung St. Gertrud, Flur 15, wird die Widmung folgender Verkehrsflächen gemäß Anlage 1 beschlossen:

 

Falkenstraße im Bereich der Verbindung zum Brückenweg die Verkehrsfläche vor den Hausnummern 41 bis 59 inkl. Wendeanlage, Flurstücke 262 tlw. und 191/1 tlw., Flur 15, Gemarkung St. Gertrud

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. (1) Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.

 

Geh- und Radweg Falkenstraße zwischen Wendeanlage und Brückenweg, Flurstücke 2/5 tlw. und 262 tlw., Flur 15, Gemarkung St. Gertrud

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. (1) Ziffer 4 b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbstständiger Geh- und Radweg.

 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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