21.09.2020 - 5.1.2 Weitere Antworten auf Anfragen aus vorangegange...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.2
- Sitzung:
-
39. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 21.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
5.1.2 Sommerstraßen (Frau Mählenhoff) – 5.660
TOP 5.2.10 am 17.08.2020
Frau Mählenhoff berichtet, dass es in München Straßenzüge gebe, die als sogenannte „Sommerstraßen“ in den Sommermonaten umgenutzt werden. Sie möchte hierzu wissen, ob dies auch in Lübeck möglich sei.
Abschließende Antwort am 21.09.2020
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bildet für öffentliche Verkehrsflächen die Grundlage und den Rahmen für verkehrliche Regelungen.
Ein Begriff „Sommerstraße“ ist in der StVO nicht enthalten. Da es bei der Anfrage augenscheinlich darum geht, Straßen von Kfz-Verkehr zu „befreien“, wäre die am weitesten mit diesem Ansinnen in Übereinstimmung zu bringende Regelung, die auch in der StVO bekannt sind, die Einrichtung einer Fußgängerzone. Diese setzen allerdings umfangreiche Beteiligungen und gegebenenfalls Umbauten sowie ein straßenrechtliches Widmungsverfahren voraus.
Generell sind auch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen vorstellbar. Hierbei würden lediglich Beschilderungen, die von der Straßenverkehrsbehörde mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger abgestimmt werden, aufgestellt werden.
Diese Beschilderungen nach StVO können gemäß § 45 Abs. 9 StVO aber nur angeordnet werden, wenn eine zwingende Notwendigkeit vorliegt.
Diese vermag der Bereich Stadtgrün und Verkehr allerdings nicht zu erkennen.
Ähnlich wie die Pop-up-lanes sind die “Sommerstraßen“ nicht temporär anordnungsfähig.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
5.1.3 Anfragen zum Haushalt 2021
Aus der gemeinsamen Sitzung mit dem Hauptausschuss am 09.09.2020
Abschließende Antwort am 21.09.2020
Die Antworten auf die Anfragen wurden den Ausschussmitgliedern vor der Sitzung per Mail zugestellt und sind als Anlage beigefügt.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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127,9 kB
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