07.09.2020 - 7.3.1 Austauschantrag zur VO/2020/08932: Dringlichkei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3.1
- Sitzung:
-
38. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 07.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
- Beschluss:
- abgelehnt
Dieser Antrag wird zusammen mit dem mündlichen Bericht unter TOP 4.1 aufgerufen. Die Abstimmungsergebnisse werden unter dem jeweiligen TOP abgebildet.
Antrag:
1) Für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfer Siedlung (NTS) gelten folgende Anteile der Wohnformen:
50 % geförderter Wohnungsbau (1. und/oder 2. Förderweg): ca. 140 WE
50 % Eigentumswohnungen oder freifinanzierte Wohnungen ca. 141 WE
Geschosswohnungsbau gesamt ca. 281 WE
2) Für die künftigen Bewohner der NTS gilt eine Erstwohnsitzverpflichtung. Bewerber für Einfamilienhäuser, Eigentums- und Mietwohnungen, die ihren Wohnsitz bereits in Lübeck haben, werden bei der Vergabe bevorzugt. Diese wird vertraglich geregelt und über eine Eintragung in das Grundbuch vor Verkauf gesichert. Gewerbliche Ferienwohnungen werden im Plangebiet durch entsprechende Festsetzung ausgeschlossen.
Der Vorsitzende merkt an, dass der erste Punkt mit dem Beschluss unter TOP 4.1 bereits erfüllt sei. Er möchte von der Verwaltung wissen, ob die Umsetzung der Aspekte unter Punkt zwei machbar seien.
Frau Belchhaus erläutert, dass eine Bevorzugung von Lübecker Bürger:innen zulässig sei und an dortiger Stelle auch umgesetzt werden solle. Die Nutzung von gewerblichen Ferienwohnungen in der Neuen Teutendorfer Siedlungen werde auch ausgeschlossen. Zum Thema der Erstwohnsitzverpflichtung befände sich die Verwaltung gerade in der rechtlichen Prüfung. Frau Belchhaus sagt zu, dass nach Abschluss dieser Prüfung darüber im Bauausschuss berichtet werde, dies sei voraussichtlich nach den Herbstferien.
Herr Müller-Horn beantragt, dass der Antrag vertagt werde, bis die Verwaltung über diese rechtliche Prüfung berichte.
Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für eine Vertagung: 1 Stimme
Gegen eine Vertagung: 12 Stimmen
Enthaltungen: 2 Stimmen
Der Bauausschuss lehnt eine Vertagung des Antrages mehrheitlich ab.
