ALLRIS - Auszug

24.11.2020 - 5.8 Feststellung Jahresabschlüsse 2014 bis 2016 der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

1)      Der Jahresabschluss 2014 der Stiftung „becker Wohnstifte“ mit einem Jahresüberschuss von 151.892,73 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

2)      Dieser Jahresüberschuss 2014 wird anteilig (= 59.240,61 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckrücklage (= 88.860,91 €) nebst Bauerneuerungsrücklage                             (= 3.791,21 €) im drauffolgenden Wirtschaftsjahr zugeführt.

 

 

3)      Der Jahresabschluss 2015 der Stiftung „becker Wohnstifte“ mit einem Jahresüberschuss von 138.320,49 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

4)      Dieser Jahresüberschuss 2015 wird anteilig (= 50.631,00 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckrücklage (= 75.946,49 €) nebst Bauerneuerungsrücklage                             (= 11.743,00 €) im drauffolgenden Wirtschaftsjahr zugeführt.
 

 

5)      Der Jahresabschluss 2016 der Stiftung „becker Wohnstifte“ mit einem Jahresüberschuss von 238.514,68 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

6)      Dieser Jahresüberschuss 2016 wird anteilig (= 71.138,50 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckcklage (= 142.277,01) nebst Bauerneuerungsrücklage (= 25.099,17 €) im drauffolgenden Wirtschaftsjahr zugeführt.
 

7) Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprü-
fungsausschuss am 10.09.2020 abschließend beraten wurde (VO/2020/09148) wird
zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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