ALLRIS - Auszug

24.11.2020 - 5.3 Feststellung Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

1. Der Jahresabschluss 2016 der Stiftung Haus der Jugend mit einem Jahresüberschuss von 47.718,39               (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S.H i.V.m. §17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H               festgestellt.
2. Dieser Jahresüberschuss wird in 2017 der Ergebnisrücklage sowie dem Stiftungskapital zugeführt.

 

3. Der Jahresabschluss 2017 der Stiftung Haus der Jugend mit einem Jahresüberschuss von 3.178,65               (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S.H i.V.m. §17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H               festgestellt.
4. Dieser Jahresüberschuss wird in 2018 der Ergebnisrücklage zugeführt.
 

5. Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprü-
 fungsaausschuss am 10.09.2020 abschließend beraten wurde (VO/2019/09145) wird
 zur Kenntnis genommen

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Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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