27.10.2020 - 3.10 Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zum Sachsta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Sitzung:
-
39. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 27.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- FDP-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Es erfolgt eine mündliche Beantwortung dieser Anfrage durch Herrn Bürgermeister Lindenau.
Herr Bürgermeister Lindenau teilt hierzu mit, dass es gegenwärtig hierzu keine Aktivitäten auf Bundesebene bestehen. Es bedürfe einer bundesgesetzlichen Regelung. Gemäß § 32 -34 Grundsteuergesetz (GrStG) sei es Eigentümern von leerstehenden Objekten sogar möglich, einen teilweisen Erlass der Grundsteuer zu beantragen.
AM Prieur weist darauf hin, dass es vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages eine Ausführung gebe, wonach die Möglichkeit bestünde, Regelungen hierzu auf kommunaler Ebene durch Satzung zu bestimmen.
Auf Nachfrage von AM Rathcke teilt Herr Bürgermeister Lindenau mit, dass bisher lediglich eine geringe Anzahl an Anträgen auf Reduzierung der Grundsteuer gestellt worden sei.
