ALLRIS - Auszug

27.02.2020 - 10.18 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & BM Möller (BfL): Eins...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

- siehe Protokollierung unter TOP 10.17 -

 

 

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis August 2020 eine Verordnung zur
Entscheidung vorzulegen, die das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der
Kategorien 2, 3 und 4 wie folgt einschränkt: 

1. In der Altstadt wird Feuerwerk ganzjährig verboten. 


2. In Travemünde (inkl. Priwall) wird Feuerwerk ganzjährig verboten; jeweils eine
zentrale, umweltgerechte Lichtinszenierung, z.B. mit Lasern, wird am Silvesterabend
durchgeführt bzw. zur Travemünde Woche empfohlen. 


3. In und um besonders schutzwürdige Orte bzw. Einrichtungen wie
Senior*innenresidenzen, Krankenhäuser, Kirchen, Unterkünfte für Geflüchtete,
Tierheime und Naturschutzgebiete werden ganzjährig angemessene feuerwerksfreie
Zonen sofern noch nicht vorhanden eingerichtet und dies insbesondere zu Silvester
von der Verwaltung zielführend kommuniziert. 


4. Unterjährig werden nur noch höchstens 5 Feuerwerke pro Jahr genehmigt.

 

 

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aufgrund der Ablehnung des Antrages unter TOP 10.18.3 entfällt die Notwendigkeit der Abstimmung über diesen Antrag unter TOP 10.18 (=Ablehnung)

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x


 

 

 

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