ALLRIS - Auszug

19.08.2019 - 5.3.8 Verpachtung kommunaler Dächer für Photovoltaik-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Antrag:

Der Bürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass Gebäude der öffentlichen Hand - wie z.B. Schulen oder Verwaltungen, so ihre Dächer dazu geeignet sind - mit Solar-/Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden. Dies kann entweder durch die direkte Installation durch die Betreiber (direkt finanziert bzw. bezuschusst durch den Staat) oder durch die Vermietung der Dächer an Dritte geschehen (entweder durch bestimmte Mietkosten oder eine Beteiligung der Einrichtung am Gewinn).

Potentielle Investoren für die Errichtung der Photovoltaik-Anlagen finden sich meist.

 

 

Herr Bunk erläutert, dass der im Änderungsantrag geforderte Zeitplan (Januar 2020) nicht machbar sei. Das Gebäudemanagement werde aber in einem ersten Schritt versuchen mehrere, zur Installation von PV-Anlagen geeignete Dächer zu identifizieren.

 

Herr Lötsch schlägt vor, diesen Antrag zu beschließen und den Änderungsantrag unter TOP 5.3.9 abzulehnen.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:  14 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig den Antrag zu beschließen.

 

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