ALLRIS - Auszug

04.03.2019 - 5.2.5 Anfrage des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängi...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Anfrage:

a)      Laut Beantwortung der Anfrage VO/2018/06640 hält die Verwaltung die Möglichkeit, Lichtmasten als Ladestationen zu verwenden u.a. deshalb als nicht geeignet, weil die Lichtmasten in der Regel nicht dicht genug am Fahrbahnrand aufgestellt sind und das Ladekabel vom Lichtmast zum Fahrzeug den öffentlichen Gehweg kreuzen würde. Dieses würde eine potentielle Gefahrenquelle darstellen.

 

Hierzu stellt sich folgende Frage:

 Wird überprüft, ob eine unterirdische Verlegung der Leitung rechtwinklig vom Lichtmast bis zu einer Ladestation am Fahrbahnrand möglich ist?

 

b)      In selber Vorlage berichtet die Verwaltung von einem Förderprogramm des Bundes zum Ausbau der Elektromobilität, die eine Förderhöhe von bis zu 60% vorsieht.  Hat die Verwaltung auch Kenntnis über die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur? https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Elektromobilitaet/Ladeinfrastruktur/Ladeinfrastruktur.html

 

Hierzu stellen sich folgende Fragen:

 Ist der Verwaltung bekannt, dass der dritte und somit vermutlich letzte Fördaufruf hierzu am 21.02.2019 geendet hat?

 Ist seitens der Verwaltung bereits ein Förderantrag gestellt worden?

 Welche Fördertöpfe sind der Verwaltung sonst noch bekannt?

 

Der Anfragensteller Herr Müller-Horn hat unter TOP 1.2 mitgeteilt, dass er diese Anfrage zurückziehe.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

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