21.03.2019 - 3.1.3 Behandlung von Anfragen der Ausschussmitglieder
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.3
- Gremium:
- Schul- und Sportausschuss
- Datum:
- Do., 21.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Senatorin Weiher gibt bekannt, dass der Senat vor dem Hintergrund der zunehmenden Anfragen in den Fachausschüssen ein einheitliches Vorgehen zur Beantwortung der Anfragen vereinbart habe. Mündliche Anfragen werden zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet. Kurzfristig eingereichte schriftliche Anfragen werden ebenfalls erst zur darauffolgenden Sitzung beantwortet. Schriftliche Antworten durchlaufen vorab den Senat. Frau Weiher erklärt den Hintergrund dieser Regelungen mit einer Sicherstellung der sachlichen Klarheit und der Qualität der Antworten.
Frau Hartmann befürwortet das im Senat abgestimmte Vorgehen. Auf Nachfrage von Frau Hartmann teilt Frau Weiher mit, dass schriftliche Anfragen für eine Beantwortung zur nächsten Sitzung je nach Umfang und Bearbeitungsaufwand mindestens 14 Tage vor der Sitzung eingereicht werden müssten.
Anmerkung zum Protokoll: Nach näherer Abstimmung ist darauf hinzuweisen, dass schriftliche Anfragen für eine Beantwortung zur kommenden Ausschusssitzung mindestens 3 Wochen vor der Sitzung einzureichen sind.
Der Ausschuss nimmt die Mitteilungen
der Verwaltung zur Kenntnis.
