ALLRIS - Auszug

13.05.2019 - 1.2 Feststellung der Beschlussfähigkeit

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Wortprotokoll

Der stellvertretende Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest. Ferner macht der stellvertretende Vorsitzende darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet sind, dieses mitzuteilen. Ob jemand befangen sein könnte, entscheidet im Zweifel der Ausschuss.

 

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