ALLRIS - Auszug

10.09.2019 - 3.3 Haushaltsplan der Stiftung Haus der Jugend für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 26.09.2019 den Haushaltsplan für das Jahr 2020 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf  74.500 €

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  74.500 €

einem Jahresüberschuss von  0 €

einem Jahresfehlbetrag von  0 €

 

Im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf  6.400 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf  5.600 €

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf  0 €

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf  0 €

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplanes finden die Durchführungsbestimmungen zur

Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

Die Stiftung HAUS DER JUGEND bezweckt Einrichtungen der Jugendpflege zu schaffen, zu

unterhalten und zu fördern.

 

Der Bereich Jugendarbeit / Jugendamt verwaltet die Stiftung gem. § 5 der Stiftungssatzung

in der Fassung vom 29. April 1976.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig (bei 1 Enthaltung), gemäß
Beschlussvorschlag zu entscheiden.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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