27.08.2019 - 4.1 Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft besc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
20. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 27.08.2019
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 1.101 - Bürgermeisterkanzlei
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Fürter fragt inwieweit beschlossene und umgesetzte Konsolidierungsmaßnahmen, die später durch neue Bürgerschaftsbeschlüsse aufgehoben wurden, zu kompensieren sind.
Bürgermeister Lindenau beantwortet die Frage dahingehend, dass dies abhängig vom Konsolidierungszeitraum ist. Ggf. sind solche Maßnahmen tatsächlich zu kompensieren. Da die HL aber deutlich mehr zur Konsolidierung beigetragen hat, als nach dem Vertrag notwendig, stellen Kompensationen kein Problem dar.
Beschluss:
Auf der Grundlage der Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen (§16 a FAG) berichtet die Hansestadt Lübeck jährlich jeweils zum 01.06. des Folgejahres der Kommunalaufsicht als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde über die Entwicklung der Finanzlage und den Umsetzungsstand der in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegten Konsolidierungsmaßnahmen.
Anlagen zur Vorlage
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