ALLRIS - Auszug

27.08.2019 - 4.1 Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft besc...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Fürter fragt inwieweit beschlossene und umgesetzte Konsolidierungsmaßnahmen, die später durch neue Bürgerschaftsbeschlüsse aufgehoben wurden, zu kompensieren sind.

 

Bürgermeister Lindenau beantwortet die Frage dahingehend, dass dies abhängig vom Konsolidierungszeitraum ist. Ggf. sind solche Maßnahmen tatsächlich zu kompensieren. Da die HL aber deutlich mehr zur Konsolidierung beigetragen hat, als nach dem Vertrag notwendig, stellen Kompensationen kein Problem dar.

Reduzieren

Beschluss:

Auf der Grundlage der Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen (§16 a FAG) berichtet die Hansestadt Lübeck jährlich jeweils zum 01.06. des Folgejahres der Kommunalaufsicht als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde über die Entwicklung der Finanzlage und den Umsetzungsstand der in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegten Konsolidierungsmaßnahmen.

 

 

Reduzieren

Der Hauptausschuss nimmt

den Bericht zur Kenntnis.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren