ALLRIS - Auszug

04.09.2018 - 10.2 KrankenversicherungenAnfrage AMer Ulrich und Sc...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Schwartz erklärt, dass sie zu den ersten drei Fragen keine Auskünfte erteilen kann (keine Statistik, keine Zuständigkeit der HL).

 

Eine Notfallabsicherung umfasst nur die unbedingt notwendigen Krankenbehandlungen und damit keine Maßnahmen mit präventivem Charakter (z.B. Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen).

 

In diesem Zusammenhang verweist Frau Schwartz auf die seit dem 01.01.2009 bestehende umfassende Krankenversicherungspflicht.

Im Bereich Soziale Sicherung werden noch insgesamt 370 sog. „Altfälle“ nach § 264 Abs. 2 SGB V geführt, in denen für nicht versicherte SGB XII-EmpfängerInnen die Krankenbehandlungskosten von hier übernommen werden.

 

Frau Ulrich und Herr Schaffenberg erklären ihre Anfrage für erledigt.

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Anfrage:

 

Wie viele Menschen in Lübeck sind nicht krankenversichert?

Wie viele Menschen in Lübeck haben, da sie die KV-Beiträge nicht aufbringen können,

nur eine Notfallabsicherung der Krankenversicherung ?

Wie viele Kinder sind von der mangelhaften oder nicht vorhandenen Kranken-                   versicherung ihrer Eltern betroffen, indem sie ebenfalls nicht versichert sind, oder

nur für den Notfall abgesichert sind?

Welche ärztlichen Leistungen beinhaltet eine Notfallabsicherung der Krankenkassen?

Inwieweit werden diese Menschen ärztlich und pflegerisch versorgt in der HL?

 

 

 

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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