ALLRIS - Auszug

17.09.2018 - 5.2.6 Anfrage des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Anfrage:

1) Wurden in Lübeck im laufenden oder vergangenen Jahr Anträge für Baugenehmigungen für sog. Tiny Houses gestellt? Wenn ja, wie viele und wurden diese genehmigt? Falls Anträge gestellt aber abgelehnt wurden: was waren die wichtigsten Gründe hierfür?

 

2) Welche formalrechtlichen Vorgaben hinsichtlich B-Plan/Baunutzungsverordnung müssen in Lübeck erfüllt sein, damit das dauerhafte Wohnen in einem Tiny House – insbesondere auch als Erstwohnsitz auf Campingplätzen – erlaubt ist?

 

3) Gab es in Lübeck im laufenden oder vergangenen Jahr Fälle, in denen ein Tiny House widerrechtlich genutzt wurde, also z.B. auf Flächen, wo dies nicht gestattet ist? Falls ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen und wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens in diesen Fällen?

 

4) Besteht die Möglichkeit, städtische Restgrundstücke bzw. kleine Grundstücke (< 200m²) auszuweisen, die grundsätzlich die Möglichkeit der festen Bebauung mit Tiny Houses erlauben?

 

Zwischenantwort:

Es wird eine Beantwortung der Anfrage zu einer der nächsten Sitzungen zugesagt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

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