ALLRIS - Auszug

27.11.2018 - 5.6 Stiftung Haus der Jugend - Jahresabschluss 2011

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Keine Wortmeldungen.

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Beschluss:

 

1) Der als Anlage beigefügte Jahresabschluss 2011 mit einem Jahresfehlbetrag von -              4.674,74 € (gem. Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO zur Kenntnis ge              nommen.

2) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -4.674,74 € wird nach § 26 Abs. 3 GemHVO-               Doppik mit der Ergebnisrücklage verrechnet.

3) Der beigefügte Prüfbericht des RPA, der im Rechnungsprüfungsausschuss am  13.09.2018 abschließend beraten wurde (VO/2018/06232), wird zur Kenntnis                             genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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