ALLRIS - Auszug

20.03.2018 - 5.13 Kooperationsvereinbarungen zwischen den 3 Lübec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

Die gemäß § 43 Absatz 6 Schulgesetz gestatteten rechtsverbindlichen Kooperationen zwischen Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und beruflichen Gymnasien können ab dem Schuljahr 2018/19 (folglich mit Wirkung ab dem 01.08.2018) auch zwischen den 3 Lübecker beruflichen Gymnasien und der Grund- und Gemeinschaftsschule Stecknitz sowie der Gerhard-Hilgendorf-Schule, Gemeinschaftsschule in Stockelsdorf abgeschlossen werden. Kündigungsregelungen für die jeweils an der Kooperationsvereinbarung Beteiligten sind einzuarbeiten.

 

 

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.