23.01.2018 - 3.7 Anfrage des AM Marcel Niewöhner zu VO/2017/0494...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Sitzung:
-
71. Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- Umgeteilt und zurückgestellt am 28.11.17 - Es wird hierzu auf den Bericht zu TOP 12.2 verwiesen !
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 23.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- Geschäftsstelle der BfL Fraktion
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Niewöhner stellt mit der Vorlage 2017/05562 folgende Anfrage:
- Der Bürgerschaft wurde mitgeteilt, dass es sich bei diesem Vertrag um einen Eintritt in einen 1990 geschlossenen Vertrag handelt.
Warum wurden die für den Käufer nachteiligen Bedingungen des alten Vertrages
nicht übernommen?
Warum wurde dem Käufer eine Pauschalsumme für den Abriss gutgeschrieben,
obwohl im Ursprungsvertrag der Käufer mind. 3 Angebote für diese Leistung hätte
vorlegen müssen?
- Bekanntlich gab es für dieses Objekt im Laufe der Zeit weitere Kaufinteressenten.
Welche Bedingungen wurden diesen Interessenten genannt?
Wie viele Interessenten waren es in welchen Jahren?
- Ist es richtig, dass der Geschäftsführer der WKM Development GmbH, Herr Dr. Jürgen Wernekinck, identisch ist mit einer der am Projekt Kailine beteiligten handelnden Personen?
- Der in 1990 ausgehandelte Kaufpreis wird in Euro umgerechnet unverändert übernommen.
Warum wurden die zwischenzeitlich erfolgten Preissteigerungen für Objekte in dieser
Lage nicht berücksichtigt?
Welcher marktübliche Preis hätte bei einer Ausschreibung erzielt werden können?
Bezüglich der Beantwortung wird auf den im nichtöffentlichen Teil unter TOP 12.2 zu behandelnden Bericht verwiesen.
