ALLRIS - Auszug

23.01.2018 - 3.4 Antwort auf die Anfrage des AM Lindenau i. S. R...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende hat zur Sitzung des Hauptausschusses am 14.11.2017 mit der Vorlage 2017/05506 folgende Anfrage gestellt:

 

  1. Inwieweit kommt der Grundstückseigentümer des ehemaligen Schlachthofgeländes der Einhaltung  der „Stadtverordnung über die Bekämpfung von Ratten in der Hansestadt Lübeck vom 11.12.2014“, und der damit verbundenen Verpflichtungen des Grundstückseigentümers lt.§1 und 2, sowie der laut §3 der Verordnung unverzüglich umzusetzenden Maßnahmen zur deren Bekämpfung nach.? 
  2. Sind dem Gesundheitsamt bereits entsprechende Meldungen zur Bekämpfung von Ratten und damit verpflichtend umzusetzende Maßnahmen bekannt. Wenn ja, wann wurden die erforderlichen Anzeigen gemacht und wie umfangreich waren die damit einhergehenden, verpflichtenden Maßnahmen.
  3. Werden weitergehende Kontrollen durchgeführt, sollten entsprechende Meldungen und Maßnahmen bereits durchgeführt worden sein?     

 

Hierzu liegt mit der Vorlage 2017/05518 nunmehr eine Antwort vor.

 

Eine Nachfrage des Vorsitzenden betr. der Beauftragung eines Schädlingsbekämpfers wird durch Herrn Senator Schindler beantwortet.

 

Hierzu sprechen weiterhin Herr Rathcke, Herr Lüttke, der Vorsitzende und Frau Jansen.

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Der Hauptausschuss nimmt die

Antwort  zur Kenntnis.

 

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