06.09.2018 - 4.2 Anfrage des Ausschussmitgliedes Pito Bernet zur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 06.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Anfrage:
Hier stelle ich folgende Fragen zur Beantwortung in der Septembersitzung des Ausschusses:
- Auf welcher Rechtsgrundlage muss die geschlechterparitätische Besetzung des Ausschusses vorgenommen werden?
- Reicht es aus, wenn die vorschlagsberechtigten Organisationen die Vorschläge geschlechterparitätisch benennen?
- Warum müssen die zusammengezählten sechs Mitglieder der AG Wohlfahrtsverbände und des Lübecker Jugendringes zusammen paritätisch zusammengesetzt sein?
- Müssen die zu wählenden beratenden Mitglieder des Ausschusses bei der Geschlechterparität berücksichtigt werden?
- Entspricht das Ergebnis dieser Vorschriften – nämlich Frauen ehrenamtliches kommunalpolitisches Engagement zu verwehren – im konkreten Fall der Absicht des Gesetzgebers?
