ALLRIS - Auszug

07.06.2018 - 3.2 Anfrage des beratenden Ausschussmitgliedes Chri...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Rösel erklärt, dass das zentrale Ziel der städtischen Kindertageseinrichtungen die bestmögliche Bildung und Betreuung der ihnen anvertrauten Kinder ist.

  1. Der Termin und die Uhrzeit der Betriebsversammlung am 04.07.2018 wurden von Herrn Bürgermeister Lindenau festgesetzt, mit dem Ziel sowohl den Verwaltungsablauf als auch den Betrieb städtischer Einrichtungen so wenig wie möglich einzuschränken. Daher teilt sich die Personalversammlung in zwei identische Teile – einmal am Vormittag und einmal am Nachmittag. Um allen Eltern eine gesicherte Betreuung in den Kitas zumindest bis 13:30 Uhr zu gewährleisten, ist der Beginn der Nachmittagsveranstaltung auf 14:30 Uhr festgelegt worden. Die Alternative: die Hälfte der pädagogischen Fachkräfte nimmt am Vormittag teil, die andere Hälfte am Nachmittag. Dies hätte zur Folge, dass die Hälfte der Kinder komplett zu Hause bleiben müsste, da ein gesetzlich vorgeschriebener Betreuungsschlüssel zu gewährleisten ist.
  2. Die Stellungnahme nach § 18 Abs. 3, Nr. 3 KitaG ist nicht einzuholen bei Teilnahme der pädagogischen Fachkräfte an Betriebsversammlungen. Gemäß BPersVG steht allen Beschäftigten das ungehinderte Recht zur Teilnahme an Personalversammlungen zu.
  3. Zum jetzigen Zeitpunkt wird eine Abfrage unter den Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtungen durchgeführt, ob eine Teilnahme an der Betriebsversammlung geplant ist. Nach Rücklauf kann eventuell in den Kitas eine Notgruppe eingerichtet werden. Dies steht allerdings zurzeit noch nicht fest.

Herr Weise dankt Frau Rösel für die Beantwortung der Anfrage. Er spricht sich für die Einrichtung einer Notgruppe aus und wünscht sich eine Abfrage bei den Eltern, wo es aufgrund der Betriebsversammlung Schwierigkeiten in der Betreuung geben könnte.

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Anfrage:

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen bezüglich einer Betriebsversammlung der städtischen Kitas am 04.07.2018:

 

  1. Warum findet diese Betriebsversammlung während der regulären Betreuungszeit statt?
  2. Sind die Stellungnahmen der Beiräte nach § 18 KitaG zu dieser außerordentlichen Schließung eingeholt worden?
  3. Stellen Sie eine Notbetreuung in jeder Einrichtung sicher?
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Die Beantwortung der Anfrage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

16:57 Uhr Beginn der gemeinsamen Beratung des Schul- und Sportausschusses und des Jugendhilfeausschusses zu TOP 3.3, 4.1 und 4.2. Den Vorsitz übernimmt Herr Puhle.

 

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