27.09.2018 - 5.1 CDU: Verkehrsberuhigung Hochofenstraße und Kück...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Dieser Antrag lag bereits vor.
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 27.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion
- Federführend:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es spricht BM Prieur und erklärt, dass die CDU-Fraktion den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion unter TOP 5.1 übernehmen möchte und weiter, dass der Antrag in der Fassung der Empfehlung des Bauausschusses abgestimmt werden solle.
Die Vorsitzende lässt zuerst über den CDU-Antrag in der Fassung der Empfehlung des Bauausschusses (TOP 5.1.1) abstimmen und danach über den Ergänzungsantrag unter
TOP 5.1.3.
Beschluss (in der durch die Empfehlung des Bauausschusses ergänzten Fassung –fett/kursiv gedruckt):
Der Bürgermeister wird aufgefordert, in den Straßen „Hochofenstraße“ und „Kücknitzer Hauptstraße“, sowie „Möllerung“ zwischen „Alter Kühlturm“ und „Hochofenstraße“ folgende verkehrliche Maßnahmen umzusetzen:
- In den vorgenannten Bereichen ist das Befahren für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 t verboten, ausgenommen sind Lieferverkehre und der Linienverkehr des Stadtverkehrs.
- In den vorgenannten Bereichen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt.
Die Maßnahmen sind mit entsprechenden Verkehrszeichen vorzunehmen.
Der Bürgermeister wird aufgefordert im vorgenannten Bereich eine Verkehrsberuhigung herbeizuführen, möglichst durch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, sofern dies rechtlich zulässig ist. Sollte dies rechtlich nicht zulässig sein, wird die Verwaltung weitere Vorschläge zu einer Verkehrsberuhigung machen.“
