ALLRIS - Auszug

14.06.2018 - 3.2 Verpflichtung der Stadtpräsidentin/des Stadtprä...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

BM Reinhardt weist darauf hin, dass er gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung die Aufgabe hat, die soeben gewählte Stadtpräsidentin per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheit zu verpflichten und in ihr Amt einzuführen.

 

BM Reinhardt bittet Frau Schopenhauer vorzutreten und weiter, alle im Bürgerschaftssaal und auf den Tribünen Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben.

 

BM Reinhardt verpflichtet Frau Stadtpräsidentin Schopenhauer per Handschlag mit folgenden Worten:

 

Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Bürgerschaftsmitglied und Stadtpräsidentin der Hansestadt Lübeck.

 

 

 

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Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

 

 

BM Reinhardt bittet die Stadtpräsidentin, die Sitzungsleitung zu übernehmen.

 

 

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