14.06.2018 - 3.2 Verpflichtung der Stadtpräsidentin/des Stadtprä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 14.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
BM Reinhardt weist darauf hin, dass er gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung die Aufgabe hat, die soeben gewählte Stadtpräsidentin per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheit zu verpflichten und in ihr Amt einzuführen.
BM Reinhardt bittet Frau Schopenhauer vorzutreten und weiter, alle im Bürgerschaftssaal und auf den Tribünen Anwesenden, sich von ihren Plätzen zu erheben.
BM Reinhardt verpflichtet Frau Stadtpräsidentin Schopenhauer per Handschlag mit folgenden Worten:
Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Bürgerschaftsmitglied und Stadtpräsidentin der Hansestadt Lübeck.
